Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Epfenbach ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.epfenbach.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Zum Teil ist die derzeitige technische Umsetzung der Webseiten noch nicht barrierefrei. An einer Optimierung wird gerade gearbeitet.
Unverhältnismäßige Belastung
- Auf unserer Internetseite sind Bilder eingebunden, denen eventuell keine Alternativtexte zugeordnet wurden.
- Auf unserer Internetseite sind PDF-Dateien eingebunden, die aktuell nur teilweise barrierefrei sind.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.10.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 29.10.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Bürgermeisteramt Epfenbach
Hauptstraße 28
74925 Epfenbach
E-Mail info@epfenbach.de
Telefon 07263 / 4089 - 0
Fax 07263 / 4089 - 11
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.