Landesfamilienpass 2025

Die Gutscheinkarten 2025 zum Landesfamilienpass können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 0.4. oder 0.5., abgeholt werden.

Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die in häuslicher Gemeinschaft

  • mit mind. drei kindergeldberechtigten Kindern zusammenleben;
  • aus nur einem Elternteil bestehen und mit mind. einem kindergeldberechtigten Kind zusammenleben;
  • mit einem schwerbehinderten kindergeldberechtigten Kind, das mind. 50 v.H. Erwerbsminderung besitzt, zusammenleben;
  • Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mind. einem kindergeldberechtigenden Kind zusammenleben, oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mind. einem Kind zusammenleben.

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2025 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2025 die staatlichen Schlösser, Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.

Epfenbach App

Kontakt

Bürgermeisteramt Epfenbach
Hauptstraße 28
74925 Epfenbach
Telefon 07263 / 4089 - 0
Fax 07263 / 4089 - 11

Öffnungszeiten

Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 18.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie gerne direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.

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