Sitzungsbericht 20.11.2024
Zu Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.11.2024 wurden die Sitzungsprotokolle genehmigt. Aus der nichtöffentlichen Sitzung gab BM Wasow die Stellenausschreibung für Hausmeistertätigkeiten in Gemeindeobjekten ab 2025 bekannt.
Zuhörerfragen betrafen folgende Punkte: Traufhöhe für einen Wohnhausneubau im Neubaugebiet Betheläcker. BM Wasow bat die Fragenden um ein Gespräch im Rathaus, um die Punkte im Detail besprechen zu können. Weitere Wortmeldungen gab es zu den geplanten Windrädern im Gewann Dreimärker. BM Wasow bat die fragestellenden Personen um den Besuch der Info-Veranstaltung von Abo Energy am 25.11.2025 in der Sporthalle Waldwimmersbach. Auf der Internetseite von Abo Energy zum Windpark Dreimärker sind viele Informationen nachlesbar.
Im nächsten Punkt der Tagesordnung ging es um die Satzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer ab 2025. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018 war der Bundesgesetzgeber gezwungen, neue Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuer zu schaffen. Das Grundsteuerreformpaket hat der Bund dann im November und Dezember 2019 mit einer Übergangsregelung des alten Rechts bis 31.12.2024 geschaffen. Im Zuge der Neubemessung der Grundsteuer wurde daneben vom Landtag von Baden-Württemberg am 4.11.2020 das Landesgrundsteuergesetz beschlossen. Hierbei hat das Land Baden-Württemberg für die Grundsteuer B mit dem modifizierten Bodenwertmodell einen eigenen Weg gewählt. Es wird die Grundstücksfläche mit dem vom örtlichen Gutachterausschuss festgesetzten Bodenrichtwert multipliziert. Die Gebäudewerte auf den Grundstücken sind dabei nicht relevant. Die Finanzämter haben in den letzten zwei Jahren für bebaute bzw. bebaubare Grundstücke folgende Werte ermittelt: Grundsteuerwert und Messbetrag. Diese wurden in den Messbescheiden den Grundstückseigentümern übermittelt. Bei Nichtabgabe der Erklärungen gegenüber dem Finanzamt wurden die Messbescheide nach Schätzungen erstellt. Bei den land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken verwendet Baden-Württemberg das Bundesmodell mit der Bewertung der Grundstücke nach dem durchschnittlichen Ertragswert-verfahrens. Nun hat der Gemeinderat für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 den Hebesatz festzusetzen. Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat im September 2024 die Bandbreite des Hebesatzes für Epfenbach im Hebesatzkorridor von 222 v.H. bis 246 v.H. ausgewiesen. Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat den Hebesatz von 240 für die Grundsteuer B und 550 v.H. für die Grundsteuer A vor. BM Wasow führte bei den Beratungen zur Neufestsetzung der Hebesätze aus, dass die Gemeinde Epfenbach im Jahr 2024 für die Grundsteuer B (Grundvermögen) 266.326,33 € und für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 18.600,65 € als Grundsteuereinkommen erhält. Mit den neuen Hebesätzen soll erreicht werden, dass die Gemeinde Epfenbach im gesamten nicht mehr Grundsteuer als bisher einnimmt. Aber bei einzelnen Grundstücken der Grundsteuer B kann es trotzdem zu anderen Grundsteuerbeträgen kommen, teils höher oder niedriger als bisher. Die Belastungsverschiebungen sind eine Folge des Bodenwertmodells von Baden-Württemberg und von der Gemeinde selbst nicht beinflussbar, führte BM Wasow aus. Bei der Gewerbesteuer schlug die Verwaltung für 2025 vor, den Hebesatz wie bisher bei 350 v.H. zu belassen. Der Gemeinderat hat die Verwaltungsempfehlungen für die Hebesätze einstimmig angenommen.
Im nächsten Punkt der Tagesordnung wurden die Gebühren für die Benutzung des Hallenbades ab 1.1.2025 neu festgesetzt. Die letzte Gebührenordnung für das Hallenbad wurde am 20.10.2010 ab 2011 beschlossen. Aufgrund von Kostensteigerungen und den Hinweisen des Kommunalrechtsamtes, die Einnahmesituation in Epfenbach zu verbessern hat die Verwaltung die neuen Gebührensätze ab 2025 dem Gemeinderat vorgeschlagen. BM Wasow bat den Gemeinderat der Neuregelung der Gebühren für das Hallenbad ab 1.1.2025 zuzustimmen. Die Formulierung für die Badezeit von 1,5 Stunden soll in der Gebührenordnung nach dem Wunsch des Gemeinderates entfallen. Der Gebührenordnung ab 2025 wurde danach einstimmig entsprochen.
Im nächsten Punkt der Tagesordnung wurde über die Hundesteuer beraten. Nach der Sitzungsvorlage sollen dann ab 1.1.2025 folgende Beträge für Hundesteuer fällig werden: Ersthund = 102 € (bisher 90 €), für einen zweiten und jeden weiteren Hund = 204 € (bisher = 180 €). Für einen Kampfhund = 600 € wie bisher. Für einen zweiten oder jeden weiteren Kampfhund= 1.200 €, wie bisher. Die Zwingersteuer bis zu 5 Hunden = 255 €, werden mehr als 5 Hunde gehalten, weitere 255 € (bisher = 225 €). Der Gemeinde sind im Jahr 2024 folgende Hunde gemeldet: 172 Ersthunde, 21 Zweithunde und 2 Zwinger. In den Wortmeldungen der aus dem Gemeinderat wurde die Anpassung der Hundesteuer befürwortet. Ratsmitglied Yannic Kuch bat die Verwaltung darum die Erfassung der tatsächlich im Ort gehaltenen Hunde zu überprüfen. BM Wasow sagte, man werde hierzu dem Gemeinderat nach weiterer Prüfung einen Vorschlag unterbreiten. Nach den Wortmeldungen wurde die neue Hundesteuersatzung ab 2025 einstimmig vom Gemeinderat befürwortet.
Die Beschlussfassung des Forst- und Betriebsplanes für 2025 wurde vom Forstbetrieb Kraichgau zusammen mit Revierleiter Markus Groß erstellt. Dem Gemeinderat wurde der Plan bei einer Waldbegehung vorgestellt. In der Sitzung galt es nun den Forstbetriebsplan zu beschließen. Der Plan sieht Einnahmen in Höhe von 296.800 € und Ausgaben in Höhe von 273.300 € vor. Es wird mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 23.500 € gerechnet. Die größten Einnahmeposten sind: Holzerlöse mit 248.000 € und die Kostenerstattung mit 36.000 €. Bei den Ausgaben fallen an Dienstaufwand 68.100 €, Beitrag für Versorgungskasse mit 22.300 €, 48.000 € für Kulturen 6.000 € für Forstschutz, 13.000 € für Jungbestandspflege 62.400 € für Holzhauerei, 20.000 € für Rücken des Holzes neben weiteren Positionen mit kleineren Beträgen. Der Zustand des Waldes hat sich durch mehr Regen 2023 und 2024 etwas erholt, wurde bei der Forstbegehung festgestellt. Der Gemeinderat stimmte dem Forstbetriebsplan 2025 einstimmig zu.
Unter Top 7 der Tagesordnung ging es um die Zustimmung zum Antrag der Firma Abo Energy für den Windpark im Dreimärker für die Immissionsschutz-rechtliche Genehmigung. Das Vorhaben muss beim Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz des Rhein-Neckar-Kreises nach § 35 Baugesetzbuch beurteilt werden. Der Punkt Immissionsschutz-rechtliche Genehmigung beim Landkreis erfordert das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch. Der Gemeinderat erteilte hierzu einvernehmlich seine Zustimmung.
Top 8 der Tagesordnung betraf den Punkt Nutzungsvertrag zur Kompensations-fläche zwischen der Gemeinde Epfenbach und der Abo Energy GmbH & Co KGaA, Wiesbaden. Die Gemeinde Epfenbach stellt der Firma Abo Energy von drei Grundstücken 12,83 Hektar zur Verfügung. Die Bereitstellung der Flächen ist vertraglich mit einem Nutzungsentgelt von einmalig 1.000 € je Hektar verbunden, was der Gemeinde Epfenbach nach Umsetzung der Maßnahme einmalig Einnahmen von 12.830 € beschert. Der Gemeinderat stimmte dem Nutzungsvertrag für die Teilflächen zur Erstellung der drei Windkraftanlagen auf Epfenbacher Gemarkung einstimmig zu.
Unter Top 9 der Sitzung ging es um die Ausweisung des Waldrefugiums für die Planungen des Windparks im Gewann Dreimärker auf einer Fläche von etwa 2,5 Hektar. Die Maßnahme ist im landschaftspflegerischen Begleitplan der Windkraftanlage beschrieben. Diesem Plan stimmte der Gemeinderat ebenfalls einstimmig zu.
Unter Top 10 der Tagesordnung ging es um den An- und Umbau eines Abferkelstalles ohne Bestandserhöhung in den Keitenhöfen. Der Bauherr musste die Stallanlage schon einige Male aufgrund neuer Vorgaben zur Tierhaltung umplanen und hofft mit der jetzigen Zustimmung zum Bauantrag die Umsetzung der neuen Bestimmungen zu erreichen. Das Bauvorhaben für die Landwirtschaft ist nach Paragraph 35 des Baugesetzbuches genehmigungsfähig. Deshalb stimmte der Gemeinderat dem Bauantrag für den Stallbau einstimmig zu.
Unter Top 11 wurde für einen Wohnhausneubau im Baugebiet Betheläcker eine Befreiung der Überschreitung der Baugrenze für die Eingangsüberdachung und für die Wärmepumpe beantragt. Der Gemeinderat stimmte diesem Bauvorhaben und der beantragten Befreiung der Baugrenze einmütig zu.
Zustimmung fand unter Top 12 auch ein Bauantrag für die Umnutzung einer Scheune zu Wohnzwecken in der Helmstadter Straße. Das Bauvorhaben liegt im ungeplanten Innenbereich und wird nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches vom Kreisbauamt bearbeitet. Die Rückfrage von Gemeinderat Krebs zielte darauf ab, ob eine neue Wohnung geschaffen werden. Bürgermeister Wasow verneinte dies, da es sich bei der geplanten Nutzung um neue Kinderzimmer der bereits ansässigen Familie handelt.
Unter Top 13 ging es um die Überlassung der Sport- und Kulturhalle für eine Abschlussfeier des Abiturjahrgangs der Albert-Schweitzer-Schule Sinsheim. Die Feier mit 58 Abiturienten und insgesamt etwa 350 Personen soll von 16 bis 23 Uhr durchgeführt werden. Die Versorgung der Gäste erfolgt durch die 12. Klasse der Schule mit Getränken und einem Fingerfood-Buffet. Es wurden Mietkosten in Höhe von 900 € plus eine Kaution von 500 € festgelegt. Da in der Abschlussklasse der Sinsheimer Schule auch Schüler aus Epfenbach sind, stimmte der Gemeinderat der Überlassung der Sport- und Kulturhalle für die Abi-Feier einstimmig zu.
Unter Top 14 hat der katholische Kindergarten über die Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden Obrigheim die Übernahme eines Azubis ohne Anrechnung auf den Stellenschlüssel beantragt. Um dem Kindergarten die Gewinnung von geeignetem Fachpersonal behilflich zu sein, hat der Gemeinderat dem Antrag der Verrechnungsstelle einstimmig entsprochen.
Unter Top 15 beantragte der Evangelische Kindergarten die Zustimmung den Stellenschlüssel um 0,10 Stellen zu erhöhen. Eine Fachkraft bewirbt sich um eine 50 Prozentstelle. Aktuell steht aber nur noch ein Stellenanteil von 40 Prozent zur Verfügung. Das Service- und Verwaltungsamt Meckesheim hat hierfür Kosten von 505 € je Monat errechnet. Aufgrund der Situation zur Personalgewinnung in Kindergärten stimmte der Gemeinderat dem Antrag der evangelischen Kirchengemeinde einstimmig zu. Im Jahr 2025 will der Kindergarten durch eine Veränderung im Personalbestand dann die Überschreitung des Stellenschlüssels wieder kompensieren.
Unter Top 16 wurde die Tagesordnung für die Sitzung des GVV Waibstadt am 5.12.2024 erörtert.
Die Übertragung der Aufgabe Durchführung des Integrationsmanagements an den GVV Waibstadt wurde unter Top 17 behandelt. Durch die Übertragung dieser Aufgabe an den GVV Waibstadt entfällt Verwaltungsarbeit in den Gemeinden des GVV Waibstadt. Der Rhein-Neckar-Kreis hat diese Aufgabenerfüllung auch nach Änderungen der Zuschüsse des Landes für das Integrationsmanagements so empfohlen. Die Gemeinde Epfenbach stimmt der Zuweisung der Erledigung des Integrationsmanagements in der Verbandssatzung des GVV Waibstadt in der Sitzung am 5.12.2024 zu.
Unter Top 18 Bekanntgaben der Verwaltung informierte Bürgermeister Pascal Wasow über eine Eilentscheidung zur Reparatur eine Pumpe der Feuerwehr mit Kosten von rund 14.000 €.
Unter Top 19 Fragen aus dem Gemeinderat gab es keine Wortmeldungen.
Trotz der umfangreichen Tagesordnung hielt sich die Sitzungsdauer von weniger als 1,5 Stunden in Grenzen. Die zuvor von der Verwaltung ausführlichen Informationen an die Ratsmitglieder haben sich somit gelohnt.
Herbert Ziegler