Gemeinsame Stellungnahme der Fraktionen von CDU, Freie Wähler und SPD zur Umwidmung des Geländes "Spielplatz Steige" zu Baugelände

Da die Umwandlung des Spielplatzes "Steige" in drei Bauplätze in der Bevölkerung einigen Staub aufgewirbelt hat, möchten die Gemeinderatsfraktionen hier noch einmal ihre Beweggründe zu diesem Vorhaben darstellen:

Das Baugesetzbuch fordert von der Gemeinde, ausreichende Flächen für eine städtebauliche Entwicklung zur Verfügung zu stellen. Dies kann entweder durch die Erschließung von Bauland oder durch die Umnutzung vorhandener Flächen, für deren ursprüngliche Nutzung kein Bedarf mehr besteht, realisiert werden.  Die Gemeinde hat die Aufgabe, die Bodennutzung in ihrem Gebiet insgesamt zu betrachten und zu steuern.
 
So wurde im Hinblick auf das Gemeindeentwicklungskonzept nicht nur der Bereich "Steige" überprüft, sondern auch andere Quartiere, wie z.B. das Areal Hauptstr. 6 – 10, das nun ebenfalls einer neuen Bebauung zugeführt wird.
 
Hinsichtlich des Geländes "Spielplatz Steige" wurde bei der Kontrolle im Jahr 2008 durch den Verbandsbaumeister des GVV Waibstadt, Herrn Reimers, festgestellt, dass der Großteil der Spielgeräte nicht mehr den aktuellen Sicherheitsvorschriften entspricht. Daraufhin wurden diese entfernt. Lediglich die Bänke blieben stehen.
 
Da auch bei den anderen Spielplätzen Mängel festgestellt wurden, beschlossen Gemeinderat und Verwaltung, ein Konzept für alle Spielplätze der Gemeinde zu erstellen.
Im Rahmen dieser Beratungen wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass sich die Anzahl der Kinder im Einzugsbereich des Spielplatzes "Steige" erheblich verringert hat.
 
Nicht nur im Hinblick auf allgemein sinkende Geburtenzahlen entschied sich deshalb der Gemeinderat, den Spielplatz "AWO" außer Betrieb zu setzen und im Bereich "Steige" der Ausweisung zusätzlicher Bauflächen gegenüber der Wiederherstellung des Spielgeländes den Vorrang einzuräumen.
 
Die Spielplätze "Ebene", "Steinklinge" und "Reichartshäuser Straße" sowie am "Kraichgaublick" sollten auf den neuesten Stand gebracht werden.
 
Die Fläche des Spielplatzes "Steige" soll jedoch nicht ersatzlos als Freifläche oder Begegnungsstätte gestrichen werden: im Haushaltsplan 2014 haben wir bereits Mittel eingestellt, um im Bereich "Waldstrasse - Wingertshecke" ein Naherholungsgebiet einzurichten. Dieses Grundstück ist im Besitz der Gemeinde, eine Wohnbebauung ist nicht möglich. Durch einen behinderten- und altersgerechten Zugang in einem Bereich, der von Wanderern, Joggern, Eltern mit Kleinkindern etc. stark frequentiert wird, ist dieses Naherholungsgebiet für einen "Mehrgenerationenpark" mitten in der Natur prädestiniert.
 
Weitere Argumente für die Umwidmung des Spielgeländes "Steige" in Baugelände sind:
 
-  Innenentwicklung vor Außenwicklung. D.h. dass vorhandene Freiflächen und Baulücken im ersten und zweiten Ortskerngürtel einer Wohnbebauung zugeführt werden sollen. Dadurch Vitalisierung und Stärkung des Ortskerns.
 
-  Verdichtung der Wohnbezirke; Grundstücke sollen so bemessen sein, dass sie nachhaltig betreut und bewirtschaftet werden können.
 
-  Schaffung von Wohnraum für junge Familien
 
-  Vermeidung von Flächenverbrauch und -versiegelung sowie Zersiedelung
 
-  Vermeidung des Verbrauchs von Ackerflächen
 
-  Berücksichtigung der Infrastruktur: Ausnutzung der öffentlichen Einrichtungen möglichst bis an die Kapazitätsgrenzen
 
Für diese Umwidmung ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Das Planungsbüro Sternemann und Glup wurde beauftragt, einen entsprechenden Planentwurf zu erstellen. Dieser wurde dem Gremium in der Sitzung vom 23. Juli 2014 vorgestellt und der Gemeinderat beschloss einstimmig, den
 
"Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Kreisental, Innerer Frohnberg, 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB,
* die Billigung des Bebauungsplan-Entwurfes mit den Änderungen der schriftlichen Festsetzungen im Hinblick auf die Zulässigkeit von Dachgauben bis zu 2/3 der Länge der jeweiligen Dachseite sowie einer Dachneigung bis 35 Grad und
* die Anhörung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB".
 
Erst mit diesem Beschluss kann eine Bürgerbeteiligung erfolgen, da diese konkrete Vorstellungen und Planungen des Gemeinderats voraussetzt. Es liegt also keine Willkür des Gemeinderates vor, sondern ist ein in jeder Kommune gleicher Verfahrensgang. 
 
Nach diesem Beschluss bildete sich die Interessengemeinschaft "Spielplatz Steige", um das Areal als Spielplatz zu erhalten. Wir sehen diese Art der Bürgerbeteiligung sehr positiv, die vorgebrachten Argumente sind teilweise auch nachvollziehbar und fanden auch Eingang in unsere Abwägungen - letztendlich muss der Gemeinderat jedoch nach objektiven Grundsätzen und zum Wohl ALLER Bürger/innen entscheiden.
 
Aus diesen vorgenannten Gründen bestätigten wir in der Sitzung vom 15. Oktober 2014 mehrheitlich unseren Beschluss vom Juli 2014 und beauftragten die Verwaltung, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes fortzuführen.

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