Öffentliche Bekanntmachung

über die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Zuckerbaum II“

Der Gemeinderat der Gemeinde Epfenbach hat in öffentlicher Sitzung am 23.07.2014 auf der Grundlage des
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Zuckerbaum II“ zu ändern und zu erweitern und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 23.07.2014 maßgebend.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt:

Das Plangebiet wird gegenüber der Ursprungsfassung des Bebauungsplanes erweitert um das Flurstück Nr. 15490 (L 530) sowie Teile der Flurstücke Nr. 14549/1, Nr. 14550 sowie Nr. 14551.

Ziel und Zweck der Planung

Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anbindung der bestehenden Erschließungsstraße „Am Zuckerbaum“ an die L 530 und damit eine deutliche Verkehrsentlastung für bestehende Gewerbe- und Mischgebiete der Gemeinde geschaffen werden.

Frühzeitige Öffentlichkeits-Beteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in Form einer öffentlichen Auslegung statt.

Der Entwurf zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 29.09.2014 bis 29.10.2014 während der üblichen Dienststunden im Sitzungssaal des Rathauses (Hauptstraße 28, 74925 Epfenbach) öffentlich aus.

Im Verlaufe der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Anregungen schriftlich oder mündlich bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Epfenbach, den 19.09.2014  

gez.
Joachim Bösenecker, Bürgermeister

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