Abwasserzweckverband Meckesheimer Cent

Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises – Kommunalrechtsamt- hat mit Verfügung vom 7.12.2016 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2017 wie folgt bestätigt und die Kreditaufnahme sowie den Kassenkredit genehmigt:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Jahr 2017 wird festgesetzt in den Einnahmen und Ausgaben von je
Verwaltungshaushalt 1.694.900,00 Euro
Vermögenshaushalt 2.939.100,00 Euro
Gesamtvolumen 4.634.000,00 Euro

§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,- Euro festgesetzt.

§ 3
Es wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.790.000,00 Euro festgesetzt.

§ 4
Die Aufbringung der Mittel für den Haushaltsplan erfolgt nach der Verbandssatzung vom 11.12.1997. Die Unterlagen können in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes, Meckesheim, Mauermerstr. 1, nach Terminabsprache, eingesehen werden.

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