Ruhestörungen durch Gartenarbeit vermeiden

Aus der Bürgerschaft sind in jüngster Zeit Klagen über Ruhestörungen durch laute Gartenarbeiten mit Maschinen, insbesondere im Bereich Eichendorffstraße, Westliche Ringstraße vorgetragen worden.

Nach der Polizeiverordnung der Gemeinde Epfenbach dürfen Haus- uns Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, in der Mittagszeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und abends ab 20.00 Uhr bis morgens 7.00 Uhr nicht ausgeführt werden. An Samstagen, die nicht Feiertage sind, entfällt das Verbot in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
An Samstagen, die nicht gerade ein Feiertag sind, dürfen solche Arbeiten auch über Mittag ausgeübt werden. Natürlich muss man das derzeit gute Wetter zur Gartenarbeit ausnützen, aber die vorgegebenen Ruhezeiten sind einzuhalten, gerade im Interesse der berufstätigen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die nach einem harten Arbeitstag die Ruhe des Feierabends zur Erholung benötigen.
Eine nette Geste des gutnachbarschaftlichen Zusammenlebens ist es, wenn diejenigen, die dazu Gelegenheit haben, lärmintensive Arbeiten auf den Vormittag und den Nachmittag ab 14.00 Uhr beschränken, ich denke da insbesondere an Rentner und Selbständige.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

Sommerliche Grüße
Ihr Joachim Bösenecker, Bürgermeister

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