Patente und Gebrauchsmuster

Sie meinen, etwas erfunden zu haben, und haben eine Idee, wie Sie Ihre Erfindung gewerblich nutzen können? Dann sollten Sie prüfen, ob Ihre Erfindung patentfähig oder ob vielleicht eine Gebrauchsmusteranmeldung möglich ist.Die folgenden Punkte sollen Ihnen einen Überblick zur Vorgehensweise rund um Patente und Gebrauchsmuster ermöglichen:

Tipp: Solange Sie nicht wissen, ob eines der beiden Schutzrechte infrage kommt, sollten Sie Ihre Erfindung auf jeden Fall geheim halten, damit sie später die Schutzvoraussetzung der Neuheit erfüllt und angemeldet werden kann.

Vertiefende Informationen

Um herauszufinden, ob Ihre Erfindung noch neu ist, ist eine Patentrecherche unumgänglich. Diese können Sie mit Unterstützung des Informationszentrum Patente durchführen. Weitere Informationen finden Sie unter www.patente-stuttgart.de .

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat ihn am 06.08.2015 freigegeben.

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Hauptstraße 28
74925 Epfenbach
Telefon 07263 / 4089 - 0
Fax 07263 / 4089 - 11

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