Grund- bzw. Gewerbesteuer 2025 – Dritte Rate fällig!
Wir weisen darauf hin, dass die dritte Rate an Grund- bzw. Gewerbesteuer 2025 am 15.08.2025 zur Zahlung fällig wird.
Die Barzahler werden gebeten, die Termine einzuhalten, den Abbuchern werden die jeweiligen Beträge fristgerecht belastet.
Bei Einzahlung oder Überweisung des Steuerbetrages bitten wir darauf zu achten, dass das Buchungszeichen (Grundsteuer beginnt mit 5.0100..., Gewerbesteuer beginnt mit 5.0101…) mit angegeben wird. Nur so ist gewährleistet, dass der jeweilige Betrag sofort Ihrem Buchungszeichen gutgeschrieben werden kann. Werden mehrere Steuerbeträge einbezahlt oder überwiesen, die sich auf verschiedene Buchungszeichen verteilen, ist jedes Buchungszeichen und jede Einzahlung bzw. Überweisung separat zu tätigen.
Wir bitten um Beachtung.