Neue Mitarbeiterin für den Gemeindevollzugsdienst nimmt Arbeit auf

Der Gemeindeverwaltungsverband hat ab Januar 2024 für die Gemeinden Epfenbach, Helmstadt-Bargen, Neckarbischofsheim und Reichartshausen eine neue Mitarbeiterin zur Überwachung des ruhenden Verkehrs angestellt.

Wir möchten Sie daher darauf hinweisen: Halten und parken Sie unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung.

Nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und halten Gehwege und unübersichtliche Stellen frei. Wer eine Garage oder einen Stellplatz zur Verfügung hat, sollte sein Fahrzeug auch dort parken und so zusätzliche Verkehrsprobleme vermeiden.

Entsprechend der internationalen Regelung muss parallel in Fahrtrichtung zum Fahrbahnrand geparkt werden. Grundsätzlich ist eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 m einzuhalten. Wir bitten Sie, die Regelungen der StVO einzuhalten, um ein Verwarnungsgeld zu vermeiden. Die Gemeinden erhoffen sich, durch Kontrollen und zusätzliche präventive Aufklärungsarbeit, die Parksituation in den Ortschaften zu verbessern.

Kontakt

Bürgermeisteramt Epfenbach
Hauptstraße 28
74925 Epfenbach
Telefon 07263 / 4089 - 0
Fax 07263 / 4089 - 11

Öffnungszeiten

Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 18.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie gerne direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.