Winterdienst

Bitte beachten Sie bei einsetzendem Schneefall folgende Regelungen:

Nach der Streupflichtsatzung sind die Straßenanlieger innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, die Gehwege oder, wenn ein Gehweg nicht vorhanden ist, ein entsprechender Streifen von 1,00 m Breite am Rande der Fahrbahn zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.

Werktags müssen die Gehwege bzw. der Fahrbahnrand bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Wir bitten die Grundstückseigentümer und sonstige Verpflichteten um Beachtung.

Der Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden, da dadurch die Gefahr der Glätte wieder steigt und die Arbeit des gemeindlichen Räum- und Streudienstes somit umsonst wäre. Wenn möglich, ist der Schnee auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen bzw. am Gehwegrand.

Kontakt

Bürgermeisteramt Epfenbach
Hauptstraße 28
74925 Epfenbach
Telefon 07263 / 4089 - 0
Fax 07263 / 4089 - 11

Öffnungszeiten

Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 18.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie gerne direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.