Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle ist der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Epfenbach, Hauptstr. 28, Zimmer 0.4 persönlich oder telefonisch (Telefon 07263/4089-17) rechtzeitig vorher (mindestens 2 Tage) anzuzeigen.
Die notwendigen Angaben zur Anmeldung sind:
- Grundstückseigentümer oder Pächter
- Gewann-Name (wenn möglich mit Flurstücknummer)
- der Tag an dem verbrannt werden soll sowie die Uhrzeit des geplanten Beginns
Verbrannt werden dürfen in der Zeit vom 31.10. - 31.03. nur im Ausnahmefall
- Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen und die wegen ihrer Beschaffenheit nicht in den Boden eingearbeitet werden können,
- nur auf dem Grundstück, auf dem die Abfälle angefallen sind,
- nur auf Grundstücken im Außenbereich, d. h. außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile; jedoch nicht in Biotopen und sonstigen naturschutzrechtlich geschützten Flächen (z.B. Naturdenkmale),
- nur wenn folgende Mindestabstände eingehalten werden:
1. 50 m von Gebäuden und Baumbeständen
2. 100 m von Bundes-, Landes- oder Kreis-Straßen