Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle ist der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Epfenbach, Hauptstr. 28, Zimmer 0.4 persönlich oder telefonisch (Telefon 07263/4089-17) rechtzeitig vorher (mindestens 2 Tage) anzuzeigen.

Die notwendigen Angaben zur Anmeldung sind:

  • Grundstückseigentümer oder Pächter
  • Gewann-Name (wenn möglich mit Flurstücknummer)
  • der Tag an dem verbrannt werden soll sowie die Uhrzeit des geplanten Beginns

Verbrannt werden dürfen in der Zeit vom 31.10. - 31.03. nur im Ausnahmefall

  • Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen und die wegen ihrer Beschaffenheit nicht in den Boden eingearbeitet werden können,
  • nur auf dem Grundstück, auf dem die Abfälle angefallen sind,
  • nur auf Grundstücken im Außenbereich, d. h. außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile; jedoch nicht in Biotopen und sonstigen naturschutzrechtlich geschützten Flächen (z.B. Naturdenkmale),
  • nur wenn folgende Mindestabstände eingehalten werden:     
    1. 50 m von Gebäuden und Baumbeständen
    2. 100 m von Bundes-, Landes- oder Kreis-Straßen

Kontakt

Bürgermeisteramt Epfenbach
Hauptstraße 28
74925 Epfenbach
Telefon 07263 / 4089 - 0
Fax 07263 / 4089 - 11

Öffnungszeiten

Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 18.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie gerne direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.