Standfestigkeitsprüfung der Grabmalanlagen im Friedhof Epfenbach

Der Gemeinde Epfenbach obliegt als Friedhofsträger gemäß § 7 des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof.

Die Verkehrssicherheit umfasst unter anderem auch die Sorge für die Standsicherheit der Grabausstattungen, insbesondere der Grabsteine. Aufgestellte Grabsteine müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Standsicherheit hin überprüft werden. Dabei ist es unerheblich, ob äußerlich erkennbare Mängel vorliegen. In der Unfallverhütungsvorschrift (VSG 4.7 vom 01.01.2000, Stand: 1. Mai 2017) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist in § 9 geregelt, dass Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen sind. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.

Die Prüfung der Standfestigkeit wird in Kürze durch die Firma Grabsteinprüfung Thoma gemäß der technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA-Grabmal) mit speziell dafür entwickelten Geräten vorgenommen. Eine Beschädigung der Grabmale ist ausgeschlossen.

Werden bei der Prüfung nicht standfeste oder umsturzgefährdete Grabmale festgestellt, so hat der Nutzungsberechtigte die Pflicht, unverzüglich für die Wiederherstellung der Standsicherheit des Grabmales einen Steinmetz bzw. einen Fachmann mit der Behebung der Mängel zu beauftragen, denn nur solche sind in der Lage aufgrund ihrer Fachkunde die Standsicherheit des Grabmals zu gewährleisten. Nicht verkehrssichere Grabmale werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet!

Wird der Nutzungsberechtigte seiner Verantwortung nicht gerecht, haftet er für daraus ergehende Schäden. Die Friedhofsverwaltung kann Grabmale, die umzustürzen drohen oder wesentliche Anzeichen der Zerstörung aufweisen, umlegen oder entfernen lassen, wenn die Nutzungsberechtigten die Gefahr nicht selbst beheben.

Kontakt

Bürgermeisteramt Epfenbach
Hauptstraße 28
74925 Epfenbach
Telefon 07263 / 4089 - 0
Fax 07263 / 4089 - 11

Öffnungszeiten

Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 18.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie gerne direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.