Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Waibstadt (HWS1)

AUSFÜHRUNGSANORDNUNG vom 01.10.2019

1. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Amt für Flurneuordnung - ordnet hiermit
die Ausführung des Flurbereinigungsplans - einschließlich der Plannachträge 1
bis 4 - für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Waibstadt an.

1.1 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustands wird auf den
01.12.2019 festgesetzt.
Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger
über. Der im Flurbereinigungsplan - einschließlich der Plannachträge - vorgesehene
neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.

1.2 Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom 20.09.2011
enden mit Ablauf des 30.11.2019 Diese Anordnung kann auch auf der Internetseite
des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren
(www.lgl-bw.de/2656) eingesehen werden.

1.3 Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse müssen
innerhalb von 3 Monaten nach Erlass der Ausführungsanordnung beim Landratsamt
Rhein-Neckar-Kreis – Amt für Flurneuordnung - Kurfürsten-Anlage 38 – 40, 69115
Heidelberg gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt
werden.

2. Begründung
Die Voraussetzungen für die Ausführungsanordnung nach § 61 des Flurbereinigungsgesetzes
(FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) liegen vor.
Die Beteiligten sind am 17.03.2014 über den Flurbereinigungsplan - und am
02.08.2019 über den Plannachtrag 3 - gehört worden.
Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest, da die Widersprüche gütlich geregelt
wurden.

3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Amt für Flurneuordnung, Kurfürsten-
Anlage 38 – 40, 69115 Heidelberg oder jeder anderen Dienststelle des Rhein-
Neckar-Kreises eingelegt werden.

Gez. Andreas Neubert
Amtsleiter
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Amt für Flurneuordnung
74889 Sinsheim, Muthstraße 4
Telefon 07261-9466-5400
Telefax 07261-9466-5454
E-Mail: flurneuordnungsamt@rhein-neckar-kreis.de

Kontakt

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Hauptstraße 28
74925 Epfenbach
Telefon 07263 / 4089 - 0
Fax 07263 / 4089 - 11

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Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
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