Gehwege sind keine Parkflächen!

Für manche Autofahrer scheint es schon zu einer Selbstverständlichkeit geworden zu sein, halbseitig oder teilweise ganz auf Gehwegen zu parken.

Obwohl in der StVO eindeutig festgelegt ist, dass das Parken auf Gehwegen unzulässig ist, achten die Fahrer kaum auf die Schwierigkeiten, die durch ihr falsches Verhalten für die Fußgänger entstehen. Oft müssen Gehwegbenutzer in einem Zickzack-Lauf die durch die Rücksichtslosigkeit aufgebauten Hindernisse umrunden, hier kann die Behinderung durchaus gefährlich werden und verheerende Folgen nach sich ziehen.

Wir appellieren an die Autofahrer: Nehmen Sie bitte Rücksicht auf Fußgänger, insbesondere auf Kinder, Mütter mit Kindern, unsere älteren Mitbürger und natürlich auch Rollstuhlfahrer.

Bitte denken Sie auch daran: Parken Sie nicht auf Hydranten, an Kuppen, Fußgängerüberwegen, in Kurven und gegenüber fremden Grundstücks- bzw. Garageneinfahrten. Wer eine Garage oder einen Stellplatz hat, sollte sein Fahrzeug auch dort parken und so zusätzliche Verkehrsprobleme auf unseren Straßen vermeiden.

Kontakt

Bürgermeisteramt Epfenbach
Hauptstraße 28
74925 Epfenbach
Telefon 07263 / 4089 - 0
Fax 07263 / 4089 - 11

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Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
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Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie gerne direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.