Leistungen

Erlaubnis zur Jagd im befriedeten Bezirk

Wer im befriedeten Bezirk die Jagd auf Kaninchen, Füchse und Steinmarder ausüben will, bedarf der Erlaubnis. I. d. R. wird diese Erlaubnis nur für die Jagd mit Fallen erteilt. Hierbei sind die Setz- und Aufzuchtzeiten zu beachten. Für andere Tierarten ist eine Erlaubnis nicht möglich.

Leistungsdetails

Freigabevermerk

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, 05.03.2009

Kontakt

Bürgermeisteramt Epfenbach
Hauptstraße 28
74925 Epfenbach
Telefon 07263 / 4089 - 0
Fax 07263 / 4089 - 11

Öffnungszeiten

Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 18.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie gerne direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.