Nach der Ehescheidung/Aufhebung

Eine Ehescheidung oder die Aufhebung einer eingetragenen Lebensgemeinschaft hat viele Auswirkungen, vor allem rechtliche und finanzielle.

Informieren Sie sich deshalb über die Sachverhalte, die Sie regeln müssen.
Tun Sie dies schon, bevor Sie Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft beenden.
Idealerweise bedenken Sie die Bereiche Umgang und Unterhalt schon vor einer Trennung.

Freigabevermerk

Stand: 07.04.2025

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

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74925 Epfenbach
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Fax 07263 / 4089 - 11

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Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 18.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie gerne direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.

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