Gläubiger und Schuldner

Der Gläubiger ist berechtigt, von einem anderen - dem Schuldner - eine Leistung zu fordern.

Informieren Sie sich hier, welche grundlegenden Rechte und Pflichten Sie als Gläubiger oder Schuldner haben.

Vertiefende Informationen

Unter Insolvenzbekanntmachungen veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist.

Kontakt

Bürgermeisteramt Epfenbach
Hauptstraße 28
74925 Epfenbach
Telefon 07263 / 4089 - 0
Fax 07263 / 4089 - 11

Öffnungszeiten

Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 18.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie gerne direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.