Akademische Bildung

Bei einem beabsichtigten Studium stehen behinderte Menschen häufig vor der Frage, inwieweit die gewählte Hochschule eine behindertengerechte Ausstattung aufweist und in welcher Form Hilfen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich dürfen allerdings keine Studienbewerberinnen beziehungsweise -bewerber oder Studierende aufgrund ihrer beziehungsweise seiner Behinderung von einer Integration in die Hochschule ihrer beziehungsweise seiner Wahl ausgeschlossen sein.

Tipp: Studierwillige behinderte Menschen können vom Deutschen Studentenwerk e.V. Broschüren mit zahlreichen Tipps und Informationen zur Studienplatzzuweisung, zu den Studienbedingungen, zur Studienfinanzierung sowie über behindertengerechte Studentenwohnheime erhalten.

In den regionalen Studienzentren tätige Studienberater kennen die besonderen Probleme behinderter Studierender und helfen bei der Auswahl eines Studienplatzes, der ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird.

Wie andere Auszubildende können behinderte Menschen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ein Studium beziehungsweise eine förderungsfähige schulische Ausbildung gefördert werden. Bei einem Studium wird Ausbildungsförderung auch über die Förderungshöchstdauer hinaus für eine angemessene Zeit geleistet, wenn die Förderungshöchstdauer infolge einer Behinderung überschritten worden ist. Nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer aufgrund einer Behinderung wird Ausbildungsförderung in voller Höhe als Zuschuss gewährt. Informationen hierzu geben die zuständigen BAföG-Ämter bei den Studierendenwerken.

Für behinderte Menschen können Fernstudien besonders geeignet sein. Dort werden Lernzeit, Lernort und Lerngeschwindigkeit weitgehend von den Studierenden selbst bestimmt.

Vertiefende Informationen

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14.01.2025 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

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