Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Epfenbach für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Bekanntmachung
Die vom Gemeinderat der Gemeinde Epfenbach am 26.04.2023 beschlossene Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen liegt in der Zeit vom 08.05.2023 bis 15.05.2023 im Bürgermeisteramt Epfenbach, Zimmer 0.3, Hauptstraße 28, 74925 Epfenbach, zu jedermanns Einsicht auf.
Innerhalb einer Woche nach Ablauf der genannten Auflegungsfrist kann schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt Epfenbach, Hauptstraße 28, 74925 Epfenbach, Einspruch erhoben werden.
Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) entweder nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).
Epfenbach, den 05.05.2023
gez.
B ö s e n e c k e r, Bürgermeister