Landesfamilienpass 2022
Die Gutscheinkarten 2022 zum Landesfamilienpass können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 0.4. oder 0.5., abgeholt werden.
Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die in häuslicher Gemeinschaft
- mit mind. drei kindergeldberechtigten Kindern zusammenleben;
- aus nur einem Elternteil bestehen und mit mind. einem kindergeldberechtigten Kind zusammenleben;
- mit einem schwerbehinderten kindergeldberechtigten Kind, das mind. 50 v. H. Erwerbsminderung besitzt zusammenleben;
- Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mind. einem kindergeldberechtigenden Kind zusammenleben, oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mind. einem Kind zusammenleben.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2022 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2022 die staatlichen Schlösser, Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.