Turnuswechsel der Wasserzähler 2019
Damit Ihre jährliche Gebührenabrechnung absolut korrekt ist, muss Ihr Wasserzähler einwandfrei funktionieren. Nach dem Eichgesetz sind wir verpflichtet, alle Wasserzähler vor Ablauf der Eichgültigkeit zu wechseln. Die Eichfrist beträgt bei Wasserzählern 6 Jahre.
Wir weisen darauf hin, dass die Firmen Karl Seel GmbH und Erich Seel e.K. in diesen Tagen mit dem Austausch der Wasserzähler, die im Jahr 2019 die Eichgültigkeit verlieren, beginnt. Hiervon betroffen sind nahezu alle Wasserzähler in Epfenbach.
Bitte beachten Sie, dass die Zugänglichkeit zum Hauptwasserzähler gegeben ist.