Turnuswechsel der Wasserzähler 2019

Damit Ihre jährliche Gebührenabrechnung absolut korrekt ist, muss Ihr Wasserzähler einwandfrei funktionieren. Nach dem Eichgesetz sind wir verpflichtet, alle Wasserzähler vor Ablauf der Eichgültigkeit zu wechseln. Die Eichfrist beträgt bei Wasserzählern 6 Jahre.

Wir weisen darauf hin, dass die Firmen Karl Seel GmbH und Erich Seel e.K. in diesen Tagen mit dem Austausch der Wasserzähler, die im Jahr 2019 die Eichgültigkeit verlieren, beginnt. Hiervon betroffen sind nahezu alle Wasserzähler in Epfenbach.

Bitte beachten Sie, dass die Zugänglichkeit zum Hauptwasserzähler gegeben ist.

Kontakt

Bürgermeisteramt Epfenbach
Hauptstraße 28
74925 Epfenbach
Telefon 07263 / 4089 - 0
Fax 07263 / 4089 - 11

Öffnungszeiten

Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 18.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie gerne direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.