Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen

Dieses Kapitel informiert Sie nicht nur über Ihre Rechte und Pflichten, sondern auch über den Schutz, der Ihnen sowohl als Opfer als auch als Zeugin oder Zeuge zusteht.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

04.08.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Bürgermeisteramt Epfenbach
Hauptstraße 28
74925 Epfenbach
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Fax 07263 / 4089 - 11

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Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 18.00 Uhr

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