Grundsteuer 2019

In den letzten Tagen wurden die Grundsteuerbescheide 2019 zugestellt. Einen Bescheid erhalten nur die Barzahler sowie diejenigen Abbucher, bei denen im vergangenen Jahr eine Änderung eingetreten ist.

Für die Teilnehmer am Bankeinzugsverfahren gilt der letzte Bescheid weiter bis zum Zugang eines neuen Bescheides, d.h. bis eine Änderung in den Besitzverhältnissen oder am Steuerbetrag eintritt. Die Fälligkeit ist i.d.R. auf vier Termine verteilt: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Die Barzahler werden gebeten, die Termine einzuhalten. Bei Einzahlung oder Überweisung des Steuerbetrages bitten wir darauf zu achten, dass das Buchungszeichen mit angegeben wird. Es beginnt mit 5.0100……… Nur so ist gewährleistet, dass der jeweilige Betrag sofort Ihrem Buchungszeichen gutgeschrieben werden kann. Werden mehrere Steuerbeträge einbezahlt oder überwiesen, die sich auf verschiedene Buchungszeichen verteilen, ist jedes Buchungszeichen und jede Einzahlung bzw. Überweisung separat zu tätigen. Wir bitten um Beachtung. Den Bankabbuchern werden die jeweils fälligen Beträge termingerecht belastet.

Hinweis an Grundstückseigentümer bei Änderung der Eigentumsverhältnisse
Wir bitten um Beachtung, dass bei der Berechnung der Grundsteuer die Gemeinde Epfenbach an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Sinsheim gebunden ist. Die Umschreibung eines Grundstückes kann erst vorgenommen werden, wenn vom Finanzamt ein entsprechender Bescheid zugegangen ist. Es kann sein, dass ein Eigentumswechsel im letzten Viertel des Jahres 2018 vollzogen wurde, der im neuen Jahresbescheid noch nicht berücksichtigt werden konnte. Bis ein Änderungsbescheid ergeht, müssen wir auf der Bezahlung der Grundsteuer wie bisher bestehen. Bitte haben Sie etwas Geduld. Die Änderungen werden wir, sobald wir den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes erhalten haben, umgehend durchführen.

Kontakt

Bürgermeisteramt Epfenbach
Hauptstraße 28
74925 Epfenbach
Telefon 07263 / 4089 - 0
Fax 07263 / 4089 - 11

Öffnungszeiten

Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 18.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie gerne direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.