Winterdienst

Die kalte Jahreszeit dauert an. Für die Grundstückseigentümer wie auch für die Inhaber von Kraftfahrzeugen ist dies eine Jahreszeit mit vermehrten Aufgaben und erhöhter Aufmerksamkeit hinsichtlich der damit verbundenen Gefahren und Beeinträchtigungen.

Nach der Streupflichtsatzung sind die Straßenanlieger innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, die Gehwege oder, wenn ein Gehweg nicht vorhanden ist, ein entsprechender Streifen von 1,00 m Breite am Rande der Fahrbahn zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen, sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Werktags müssen die Gehwege bzw. der Fahrbahnrand bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Wir bitten die Grundstückseigentümer und sonstige Verpflichteten um Beachtung. Der Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden, da dadurch die Gefahr der Glätte wieder steigt und die Arbeit des gemeindlichen Räum- und Streudienstes somit umsonst wäre. Wenn möglich ist der Schnee auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen bzw. am Gehwegrand. Die seitens der Gemeinde im Winterdienst eingesetzten Mitarbeiter sind bemüht, den Räum- und Streudienst nach bestem Wissen und Können auszuführen. Die Arbeitszeit beginnt hier bei Bedarf bereits um 4.00 Uhr morgens. Dabei wird mit den Steilstrecken begonnen. Erst dann, wenn erforderlich, werden auch ebene Strecken befahren und insbesondere kritische Stellen, wir Mündungs- bzw. Kreuzungsbereiche gestreut. Beim Räumdienst wird das Räumfahrzeug immer wieder von parkenden Pkws behindert, die am Straßenrand bzw. verbotswidrig teilweise auf dem Gehweg oder in Kurven- bzw. Kreuzungs-/ Mündungsbereichen abgestellt sind. Vor allem bei schmaleren Ortsstraßen ist das Befahren mit dem Räumfahrzeug oft überhaupt nicht möglich. Wir bitten daher die Fahrzeughalter, in den bevorstehenden Wintermonaten die Fahrzeuge generell nicht auf der Straße/ dem Gehweg usw., sondern auf privaten oder öffentlichen Stellplätzen abzustellen. Sie ersparen sich, aber auch dem Räumdienstpersonal, Ärger und Unannehmlichkeiten.

Kontakt

Bürgermeisteramt Epfenbach
Hauptstraße 28
74925 Epfenbach
Telefon 07263 / 4089 - 0
Fax 07263 / 4089 - 11

Öffnungszeiten

Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 18.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie gerne direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.