Aus dem Gemeinderat

Zu Beginn der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.4.2024 stellte Bürgermeister Wasow Christopher Kolodziej als neuen Hauptamtsleiter der Gemeinde Epfenbach vor.

Genehmigt wurden die Protokolle der Sitzungen vom 20.3.2024 sowie die Tagesordnung der aktuellen Sitzung. Aus der nö Sitzung vom 20.3.2024 gab BM Wasow bekannt, dass hier eine Personalentscheidung getroffen wurde.

Fragen der Einwohner betrafen folgende Punkte: Wie werden Vorrangflächen für Windkraftanlagen ermittelt. Bürgermeister Wasow verwies hierzu auf weitere Ausführungen beim Tagesordnungspunkt Teilregionalplan Windenergie. Eine weitere Frage betraf eine Fläche an der Waldstraße. Nach Entfernung des Erdhügels wurde hier eine gemeinsame Pflanzaktion mit Beteiligung der Bevölkerung vorgeschlagen. Bürgermeister Wasow wird diesen Vorschlag in die weiteren Planungen für diese Fläche zusammen mit dem Gemeinderat prüfen.

Die Fortschreibung des Teilregionalplanes Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein Neckar stand als nächstes auf der Tagesordnung. Bürgermeister Wasow führte aus, dass das Land Baden-Württemberg vorsieht, in 1,8 Prozent der Landesflächen regionale Flächen für Windenergie auszuweisen.  Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat in seiner Sitzung am 20.07.2022 hierzu ein Aufstellungsbeschluss für Windenergie gefasst. Unter Beachtung von Ausschlusskriterien wie Wohnbauflächen, Altenheimen, Siedlungssplitter, Gewerbe- und Industriegebiete sowie Freizeitanlagen, Schulen und Kindergärten wurden vom Verband mögliche Vorrangflächen identifiziert. Weitere Ausschlusskriterien stellten gesetzlich geschützte Biotope, Naturschutzgebiete, Artenschutz nach Schwerpunktvorkommen der Kategorie A des Fachbeirates Artenschutz und Verkehrswege dar. Über die nun möglichen Vorranggebiete hat die Verbandsversammlung am 15.02.2023 den Beschluss zur Offenlage mit Anhörung von Beteiligten gefasst. Wird im Verbandsgebiet das Ziel 1,8 Prozent der Fläche für Windenergie auszuweisen, so kann praktisch keine Windenergieanlage mehr außerhalb der Flächen des Regionalplanes geben, machte Bürgermeister Wasow deutlich. Wird im Planungsverfahren das Ziel 1,8 Prozent der Fläche des Regionalplanes für Windenergie auszuweisen, drohen dem Verband und den Kommunen der Verlust der räumlichen Steuerung zu Errichtung von Windenergieanlagen. Bürgermeister Wasow betonte die Wichtigkeit des Verbandes für die Kommunen, das Gesamtziel der Regionalplanung von 1,8 Prozent der Flächen zu erreichen.
Auf der Gemarkung Epfenbach befinden sich drei Anlagen für Windkraft in Planung, Spechbach plant ebenfalls drei Anlagen für Windkraft und Lobbach eine Anlage. Die Planungen unter dem Titel Windkraftanlagen Dreimärker unterstützen bereits in vollem Umfang die Forderungen des Landes, Flächen für Windenergie bereit zu stellen.
Die neue Planung des Verbandes Rhein-Neckar sieht unter dem Titel W 52 eine Erweiterung der Flächen für Windkraftanlagen vor. Die Gemeinden Epfenbach, Spechbach und Lobbach geben aber gegenüber dem Verband Rhein-Neckar für die Erweiterung der Vorrangflächen eine inhaltlich abgestimmte Stellungnahme gegen eine Erweiterung der Vorrangflächen ab. Begründet wird dies damit, dass die Waldfläche zwischen Lobenfeld im Westen, Waldwimmersbach im Norden, Reichartshausen im Osten und Spechbach und Epfenbach im Süden nicht zerschnitten werden soll. Die Freihaltung der Flächen für Windenergieanlagen südlich der Römerstraße kann sich positiv auf die Entwicklung und den Erhalt der Artenvielfalt innerhalb dieses Waldgebietes auswirken. Für Freihaltung der Flächen südlich der Römerstraße sprechen auch die tiefere Geländehöhen, welche Windkraftanlagen in der Wirtschaftlichkeit verschlechtern. Der Wohlfühlfaktor des Waldes müsse erhalten werden, unterstrich Bürgermeister Wasow als weiteren Punkt die Fläche südlich der Römerstraße für Windenergieanlagen freizuhalten.
Bürgermeister Wasow führte aber auch aus, dass Reduzierung dieser Flächen im Genehmigungsverfahren vom Verband auch anders entschieden werden könne.
In den Wortmeldungen der Fraktionen wurden die Ausführungen von Bürgermeister Wasow zur Stellungnahme von der Gemeinde Epfenbach für die Fortschreibung des Regionalplanes nämlich südlich der Römerstraße keine Windenergieanlagen vorzusehen, einhellig befürwortet und die Stellungnahme einstimmig verabschiedet. Aus den Wortmeldungen der Ratsmitglieder wurde deutlich, dass die Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen nicht von den Gemeinden kam, sondern von den Entscheidungen des Landes für Vorrangflächen. Insoweit wurden Behauptungen der Bürgerinitiative gegen die Windkraftanlagen im Dreimärker widersprochen.

Im nächsten Punkt der Tagesordnung ging es um eine Stellungnahme zu einer in Helmstadt in der Talstraße geplanten Photovoltaikanlage. Bürgermeister Wasow führte aus, dass sich Epfenbach bereits in der Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt positiv zu der Photovoltaikanlage in Helmstadt geäußert habe und von Seiten der Gemeinde Epfenbach keine Bedenken gegen die Anlage bestehen. Diesem Votum schlossen sich die Gemeinderäte einstimmig an. Bürgermeister Wasow ergänzte, dass der GVV Waibstadt auch für Photovoltaikanlagen eine Planungshoheit erreichen will.

Im nächsten Punkt der Tagesordnung ging es um die Lärmaktionsplanung der Gemeinde Lobbach. Die Gemeinde Lobbach hat am 23.11.2023 die Fortschreibung des Lärmschutzplanes beschlossen.
Im Rahmen der Anhörung Träger öffentlicher Belange sind auch die Nachbargemeinden anzuhören. 
Da die Gemeinde Epfenbach von diesem Plan nicht direkt betroffen ist, wurden gegen den Plan keine Bedenken geltend gemacht. Die Entscheidung hierüber fiel einstimmig aus.
Geschwindigkeits- und Parkbeschränkungen können Gemeinden nur nach Ergebnissen von Lärmmessungen aufgrund eines Lärmschutzplanes beschließen führte Bürgermeister Wasow aus.

In den Bekanntgaben der Verwaltung teilte Bürgermeister Wasow mit, dass die Haushaltssatzung für 2024 vom Kommunalrechtsamt genehmigt wurde. In der Verfügung hierzu wurde aber ausgeführt, dass sich die Gemeinde Epfenbach für das Jahr 2025 unbedingt um Verbesserungen auf der Einnahmeseite und oder die Reduzierung von Ausgaben bemühen müsse. Die Haushaltslage von Epfenbach stelle sich als sehr ernst dar.

Im Rahmen des Landessanierungs-programmes wurden der Gemeinde Epfenbach 800.000 € Zuschüsse bewilligt, gab Bürgermeister Wasow bekannt. Diese Zuschüsse fließen insbesondere in den Umbau vom katholischen Kindergarten.

Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat betrafen folgende Punkte:
An der Einfahrt der Schildwachstraße in die Helmstadter Straße wurde von Jan Willfahrt die Anbringung eines Spiegels vorgeschlagen. Karsten Emmerich stellte Fragen zum Parken beim evangelischen Kindergarten.
Weiter wurde die Anbringung von Zebrastreifen in der Schulwegplanung vorgeschlagen. Bürgermeister Wasow führte aus, dass es für Anwohner kein Anrecht dazu gäbe, in unmittelbarer Nähe zum Wohnhaus eine Parkmöglichkeit zu haben. Man werde die angesprochenen Punkte mit der Verkehrsbehörde beim Rhein-Neckar-Kreis in der nächsten Verkehrstagefahrt aufgreifen.
In der Pflege von Grünanlagen der Gemeinde wurde der Mährhythmus des Bauhofes angesprochen. Bürgermeister Wasow führte aus, dass er künftig regelmäßige Treffen mit dem Team des Bauhofes geben wird, um bestimmte Punkte absprechen zu können.
Die Arbeit des Bauhofes wurde insgesamt vom Gemeinderat gelobt.
Friedbert Ziegler regte eine Friedhofbegehung an.
 
Herbert Ziegler

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