Grundbucheinsichtsstelle bei der Gemeinde Epfenbach

Auf entsprechenden Beschluss des Gemeinderates wurde bei der Gemeindeverwaltung Epfenbach im letzten Jahr eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.

Eine Grundbucheinsichtsstelle ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern die Einsichtnahme in die elektronischen Grundbücher, die Erteilung von Grundbuchausdrucken sowie die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften in Grundbuchangelegenheiten. Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Einsichtsberechtigt ist z.B. der eingetragene Eigentümer oder eingetragene Berechtigte. Reine Neugier oder Kaufinteresse berechtigen nicht zur Einsicht. Wer zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt ist, kann auch Ausdrucke aus dem Grundbuch beantragen. Das Antragsformular für die Erteilung eines Grundbuchausdrucks finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Epfenbach www.epfenbach.de unter der Rubrik Formulare, oder Sie erhalten dieses vor Ort bei Antragstellung. Einsichtnahmen in das Grundbuch sind gebührenfrei. Ein einfacher (unbeglaubigter) Grundbuchausdruck kostet 10,- €, ein amtlicher (beglaubigter) Grundbuchausdruck kostet 20,- €. Für Unterschriftsbeglaubigungen werden Gebühren nach dem GNotKG berechnet. Für diesen Service vor Ort stehen Ihnen bei der Gemeindeverwaltung in den Rathaus-Containern im Bleichweg 1 zu den üblichen Sprechzeiten Frau Ramona Haßlinger (Zimmer 2, Tel. 07263/4089-0) und Herr Florian Rutsch (Zimmer 9, Tel. 07263/4089-16) gerne zur Verfügung.

Kontakt

Bürgermeisteramt Epfenbach
Hauptstraße 28
74925 Epfenbach
Telefon 07263 / 4089 - 0
Fax 07263 / 4089 - 11

Öffnungszeiten

Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 18.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie gerne direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.