Bodenrichtwerte
Der gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Sinsheim nimmt die Aufgaben der amtlichen Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch bzw. weiteren darauf basierenden Regelungen, insbesondere der Immobilienwertverordnung wahr sowie die Ermittlung der durchschnittlichen Lagewerte (amtliche Bodenrichtwerte).
Zu den Mitgliedern dieses Ausschusses zählen insgesamt 20 Städte und Gemeinden. Neben Sinsheim handelt es sich hierbei um Angelbachtal, Bammental, Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Helmstadt-Bargen, Lobbach, Mauer, Meckesheim, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Reichartshausen, Schönbrunn, Spechbach, Waibstadt, Wiesenbach und Zuzenhausen.
Für die „innerörtlichen“ Bereiche wurden Bodenrichtwertzonen gebildet.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks innerhalb einer Richtwertzone in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Entwicklungs- und Erschließungszustand, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und Zuschnitt, Bodenbeschaffenheit, Neigung usw. bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen eines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert der jeweiligen Zone. Dies ist durch ein entsprechendes, kostenpflichtiges Gutachten im Einzelfall zu ermitteln.
Ansprüche gegenüber dem Träger der Bauleitplanung, bzw. der Baugenehmigungsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
Link für BORIS-BW
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw
Link für BORIS-Grundsteuer-BW
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb